Elektrovorteil bei Dienstwagenversteuerung
Ein Dienstwagen bietet nicht nur beruflichen Komfort, sondern auch steuerliche Vorteile. Wer den Firmenwagen privat mitnutzt, muss diesen geldwerten Vorteil versteuern – jedoch deutlich günstiger, als oft vermutet.
Mit der 0,25 %- oder 0,5 %-Regelung für E- und Hybridfahrzeuge sparen Fahrer:innen im Vergleich zur klassischen 1 %-Versteuerung bei Verbrennern Hunderte bis Tausende Euro im Jahr. Für bestimmte Fahrzeugmodelle können je nach Fahrzeugart und den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen unterschiedliche steuerliche Regelungen und Fördermöglichkeiten gelten. Ob Verbrenner, Hybrid oder Elektrofahrzeug – die steuerlichen Rahmenbedingungen können sich je nach Fahrzeug und individueller Nutzung unterscheiden. Wir unterstützen Sie dabei, die für Ihren konkreten Fall relevanten Regelungen zu prüfen und ein passendes Versteuerungskonzept zu finden.
Ein Berechnungsbeispiel im Vergleich:
Kriterium | 0,25 % (E-Auto) | 0,5 % (Hybrid) | 1 % (Verbrenner) |
Bruttolistenpreis | 70.000 € | 70.000 € | 70.000 € |
Versteuerungssatz | 0,25 % | 0,5 % | 1 % |
Monatlich zu versteuern | 175 € | 350 € | 700 € |
Monatliche Steuerlast (bei 40 %) | 70 € | 140 € | 280 € |
Jährliche Steuerlast | 840 € | 1.680 € | 3.360 € |
Elektrofahrzeuge & 0,25%-Versteuerung – Ihr Steuervorteil auf einen Blick
Elektrofahrzeuge profitieren in Deutschland von einem attraktiven steuerlichen Vorteil: der 0,25%-Regelung bei der privaten Nutzung von Dienstwagen. Das bedeutet konkret: Nur 0,25 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs müssen monatlich als geldwerter Vorteil versteuert werden – ein erheblicher Unterschied zu den 1 % bei herkömmlichen Verbrennern oder 0,5 % bei Plug-in-Hybriden.
Wichtige Fakten:
Gültig für vollelektrische Fahrzeuge (rein batterieelektrisch oder Brennstoffzelle)
Listenpreis darf max. 100.000 € (brutto) betragen
Kombinierbar mit weiteren Förderungen (z. B. THG-Quote, geringere Kfz-Steuer)
Hier die passenden Angebote:
0,5%-Versteuerung bei Plug-in-Hybriden – Steuervorteile clever nutzen
Wer einen Plug-in-Hybrid als Dienstwagen fährt, profitiert von einem reduzierten geldwerten Vorteil: Nur 0,5 % des Bruttolistenpreises müssen monatlich versteuert werden – statt der regulären 1 %-Regelung bei herkömmlichen Verbrennern.
Wichtige Fakten:
Voraussetzung: max. 50g CO₂/km ODER min. 80 km elektrische Reichweite
Fahrzeug darf privat genutzt werden
Nicht auf 100.000 € Listenpreis begrenzt (wie bei der 0,25%-Regelung)
Hier die passenden Angebote: