Elektrovorteil bei Dienstwagenversteuerung

 

Ein Dienstwagen bietet nicht nur beruflichen Komfort, sondern auch steuerliche Vorteile. Wer den Firmenwagen privat mitnutzt, muss diesen geldwerten Vorteil versteuern – jedoch deutlich günstiger, als oft vermutet.

Mit der 0,25 %- oder 0,5 %-Regelung für E- und Hybridfahrzeuge sparen Fahrer:innen im Vergleich zur klassischen 1 %-Versteuerung bei Verbrennern Hunderte bis Tausende Euro im Jahr. Für bestimmte Fahrzeugmodelle können je nach Fahrzeugart und den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen unterschiedliche steuerliche Regelungen und Fördermöglichkeiten gelten. Ob Verbrenner, Hybrid oder Elektrofahrzeug – die steuerlichen Rahmenbedingungen können sich je nach Fahrzeug und individueller Nutzung unterscheiden. Wir unterstützen Sie dabei, die für Ihren konkreten Fall relevanten Regelungen zu prüfen und ein passendes Versteuerungskonzept zu finden.

 

Ein Berechnungsbeispiel im Vergleich:

 

Kriterium

0,25 % (E-Auto)

0,5 % (Hybrid)

1 % (Verbrenner)

Bruttolistenpreis

70.000 €

70.000 €

70.000 €

Versteuerungssatz

0,25 %

0,5 %

1 %

Monatlich zu versteuern

175 €

350 €

700 €

Monatliche Steuerlast (bei 40 %)

70 €

140 €

280 €

Jährliche Steuerlast

840 €

1.680 €

3.360 €

Elektrofahrzeuge & 0,25%-Versteuerung – Ihr Steuervorteil auf einen Blick

Elektrofahrzeuge profitieren in Deutschland von einem attraktiven steuerlichen Vorteil: der 0,25%-Regelung bei der privaten Nutzung von Dienstwagen. Das bedeutet konkret: Nur 0,25 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs müssen monatlich als geldwerter Vorteil versteuert werden – ein erheblicher Unterschied zu den 1 % bei herkömmlichen Verbrennern oder 0,5 % bei Plug-in-Hybriden.

Wichtige Fakten:

  • Gültig für vollelektrische Fahrzeuge (rein batterieelektrisch oder Brennstoffzelle)

  • Listenpreis darf max. 100.000 € (brutto) betragen

  • Kombinierbar mit weiteren Förderungen (z. B. THG-Quote, geringere Kfz-Steuer)

Hier die passenden Angebote:

0,5%-Versteuerung bei Plug-in-Hybriden – Steuervorteile clever nutzen

Wer einen Plug-in-Hybrid als Dienstwagen fährt, profitiert von einem reduzierten geldwerten Vorteil: Nur 0,5 % des Bruttolistenpreises müssen monatlich versteuert werden – statt der regulären 1 %-Regelung bei herkömmlichen Verbrennern.

Wichtige Fakten:

  • Voraussetzung: max. 50g CO₂/km ODER min. 80 km elektrische Reichweite 

  • Fahrzeug darf privat genutzt werden

  • Nicht auf 100.000 € Listenpreis begrenzt (wie bei der 0,25%-Regelung)

Hier die passenden Angebote: