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Elektrovorteil bei Dienstwagenversteuerung

 

Ein Dienstwagen bietet nicht nur beruflichen Komfort, sondern auch steuerliche Vorteile. Wer den Firmenwagen privat mitnutzt, muss diesen geldwerten Vorteil versteuern – jedoch deutlich günstiger, als oft vermutet.

Mit der 0,25 %- oder 0,5 %-Regelung für E- und Hybridfahrzeuge sparen Fahrer:innen im Vergleich zur klassischen 1 %-Versteuerung bei Verbrennern Hunderte bis Tausende Euro im Jahr. Besonders umweltfreundliche Modelle profitieren doppelt: Geringere Steuerlast und staatliche Förderungen machen den Umstieg auf nachhaltige Mobilität attraktiv.

Ob Verbrenner, Hybrid oder Elektro – mit dem richtigen Modell und Versteuerungskonzept lässt sich Netto sparen und Umwelt schonen.

 

Ein Berechnungsbeispiel im Vergleich:

 

Kriterium

0,25 % (E-Auto)

0,5 % (Hybrid)

1 % (Verbrenner)

Bruttolistenpreis

70.000 €

70.000 €

70.000 €

Versteuerungssatz

0,25 %

0,5 %

1 %

Monatlich zu versteuern

175 €

350 €

700 €

Monatliche Steuerlast (bei 40 %)

70 €

140 €

280 €

Jährliche Steuerlast

840 €

1.680 €

3.360 €

Elektrofahrzeuge & 0,25%-Versteuerung – Ihr Steuervorteil auf einen Blick

Elektrofahrzeuge profitieren in Deutschland von einem attraktiven steuerlichen Vorteil: der 0,25%-Regelung bei der privaten Nutzung von Dienstwagen. Das bedeutet konkret: Nur 0,25 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs müssen monatlich als geldwerter Vorteil versteuert werden – ein erheblicher Unterschied zu den 1 % bei herkömmlichen Verbrennern oder 0,5 % bei Plug-in-Hybriden.

Wichtige Fakten:

  • Gültig für vollelektrische Fahrzeuge (rein batterieelektrisch oder Brennstoffzelle)

  • Listenpreis darf max. 100.000 € (brutto) betragen

  • Kombinierbar mit weiteren Förderungen (z. B. THG-Quote, geringere Kfz-Steuer)

Hier die passenden Angebote:

0,5%-Versteuerung bei Plug-in-Hybriden – Steuervorteile clever nutzen

Wer einen Plug-in-Hybrid als Dienstwagen fährt, profitiert von einem reduzierten geldwerten Vorteil: Nur 0,5 % des Bruttolistenpreises müssen monatlich versteuert werden – statt der regulären 1 %-Regelung bei herkömmlichen Verbrennern.

Wichtige Fakten:

  • Voraussetzung: max. 50g CO₂/km ODER min. 80 km elektrische Reichweite 

  • Fahrzeug darf privat genutzt werden

  • Nicht auf 100.000 € Listenpreis begrenzt (wie bei der 0,25%-Regelung)

Hier die passenden Angebote: