Elektrovorteil bei Dienstwagenversteuerung
Ein Dienstwagen bietet nicht nur beruflichen Komfort, sondern auch steuerliche Vorteile. Wer den Firmenwagen privat mitnutzt, muss diesen geldwerten Vorteil versteuern – jedoch deutlich günstiger, als oft vermutet.
Mit der 0,25 %- oder 0,5 %-Regelung für E- und Hybridfahrzeuge sparen Fahrer:innen im Vergleich zur klassischen 1 %-Versteuerung bei Verbrennern Hunderte bis Tausende Euro im Jahr. Besonders umweltfreundliche Modelle profitieren doppelt: Geringere Steuerlast und staatliche Förderungen machen den Umstieg auf nachhaltige Mobilität attraktiv.
Ob Verbrenner, Hybrid oder Elektro – mit dem richtigen Modell und Versteuerungskonzept lässt sich Netto sparen und Umwelt schonen.
Ein Berechnungsbeispiel im Vergleich:
Kriterium | 0,25 % (E-Auto) | 0,5 % (Hybrid) | 1 % (Verbrenner) |
Bruttolistenpreis | 70.000 € | 70.000 € | 70.000 € |
Versteuerungssatz | 0,25 % | 0,5 % | 1 % |
Monatlich zu versteuern | 175 € | 350 € | 700 € |
Monatliche Steuerlast (bei 40 %) | 70 € | 140 € | 280 € |
Jährliche Steuerlast | 840 € | 1.680 € | 3.360 € |
Elektrofahrzeuge & 0,25%-Versteuerung – Ihr Steuervorteil auf einen Blick
Elektrofahrzeuge profitieren in Deutschland von einem attraktiven steuerlichen Vorteil: der 0,25%-Regelung bei der privaten Nutzung von Dienstwagen. Das bedeutet konkret: Nur 0,25 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs müssen monatlich als geldwerter Vorteil versteuert werden – ein erheblicher Unterschied zu den 1 % bei herkömmlichen Verbrennern oder 0,5 % bei Plug-in-Hybriden.
Wichtige Fakten:
Gültig für vollelektrische Fahrzeuge (rein batterieelektrisch oder Brennstoffzelle)
Listenpreis darf max. 100.000 € (brutto) betragen
Kombinierbar mit weiteren Förderungen (z. B. THG-Quote, geringere Kfz-Steuer)
Hier die passenden Angebote:
0,5%-Versteuerung bei Plug-in-Hybriden – Steuervorteile clever nutzen
Wer einen Plug-in-Hybrid als Dienstwagen fährt, profitiert von einem reduzierten geldwerten Vorteil: Nur 0,5 % des Bruttolistenpreises müssen monatlich versteuert werden – statt der regulären 1 %-Regelung bei herkömmlichen Verbrennern.
Wichtige Fakten:
Voraussetzung: max. 50g CO₂/km ODER min. 80 km elektrische Reichweite
Fahrzeug darf privat genutzt werden
Nicht auf 100.000 € Listenpreis begrenzt (wie bei der 0,25%-Regelung)
Hier die passenden Angebote: