Audi Q6 SUV e-tron 185 kW
Energieverbrauch (kombiniert): 15,9 kWh/100 km;
CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2-Klasse: A
0 € effektive Anzahlung dank E-Auto Förderung²
Unser Privatkunden Leasing-Angebot¹
| Leasingsonderzahlung inkl. E-Auto Förderung | 6.000,00 €² |
| Laufzeit | 48 Monate |
| jährl. Fahrleistung | 10.000 km |
| Monatliche Leasingrate | 379,00 €1 |
Farbe
Gletscherweiß Metallic
Leistung
185 kW (252 PS)
Getriebe
Automatik
Energieträger
Elektro
Antrieb
Heckantrieb
Verfügbarkeit
Bestellfahrzeug
Ausstattung:
Parkassistent plus
Digitaler Schlüssel
Digitaler Radioempfang
Audi Soundsystem
Audi drive select
Ambiente-Lichtpaket
Adaptiver Geschwindigkeitsassistent
Rückfahrkamera
Einparkhilfe plus mit Distanzanzeige
Assistenzpaket Schutz- und Warnsysteme
uvm.
Angebot anfragen & Probefahrt vereinbaren!
¹ Gültig bis zum 31.03.2026. Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Zzgl. Werksabholungskosten. Bonität vorausgesetzt. Fahrzeugabbildung wurde digital erzeugt und zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
² Dieses Angebot gilt ausschließlich für Privatkunden, wobei sich die ausgewiesene Leasingsonderzahlung in Höhe von 6.000,00 € auf den möglichen Förderbetrag bezieht, der jedoch je nach Ihren individuellen privaten Voraussetzungen variieren kann. Die Sonderzahlung ist vom Leasingnehmer zunächst in voller Höhe als Vorleistung an den Leasinggeber zu entrichten und kann nach erfolgreicher Zulassung des Fahrzeugs durch die entsprechende staatliche Stelle an den Kunden zurückerstattet werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Autohaus Peter Grampp GmbH & Co. KG keine Beratung oder Gewährleistung im Zusammenhang mit der staatlichen Förderung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge übernimmt. Die Prüfung der jeweiligen Fördervoraussetzungen sowie die vollständige Antragstellung, die Einholung der Genehmigung und die Auszahlung etwaiger Fördermittel liegen ausdrücklich und ausschließlich in der Eigenverantwortung des Kunden. Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen und der sozialen Staffelung des neuen Förderprogramms finden Sie direkt beim Bundesumweltministerium unter: https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/neues-e-auto-foerderprogramm-mit-sozialer-staffelung-zuschuesse-fuer-neuzulassungen-ab-1-januar-2026