Q3_privat-3.png

Audi A3 Sportback TFSI e 150 kW S tronic

Energieverbrauch (gewichtet, kombiniert): 1,1 l/100 km; Energieverbrauch (gewichtet, kombiniert): 12,2 kWh/100 km; Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie (kombiniert): 4,9 l/100 km; 
CO2-Emissionen (gewichtet, kombiniert): 25 g/km; CO2-Klasse (CO2-Emissionen gewichtet, kombiniert): B; CO2-Klasse (CO2-Emissionen bei entladener Batterie, kombiniert): C; Elektrische Reichweite (kombiniert, EAER): 141 km

0 € effektive Anzahlung dank E-Auto Förderung²

Unser Privatkunden Leasing-Angebot¹

Leasingsonderzahlung inkl. E-Auto Förderung4.500,00 €² 
Laufzeit48 Monate
jährl. Fahrleistung10.000 km
Monatliche Leasingrate299,00 €1

Farbe

Arkonaweiß

Leistung

150 kW (204 PS)

Getriebe

Automatik

Energieträger

Plug-In Hybrid

Antrieb

Frontantrieb

Verfügbarkeit

Bestellfahrzeug

Ausstattung:

  • MMI Radio plus

  • Lederlenkrad 3-Speichen mit Multifunktion plus und Schaltwippen

  • Digitaler Radioempfang

  • Audi phone box light

  • Audi drive select

  • Ambiente-Lichtpaket

  • Geschwindigkeitsregelanlage mit Vorbereitung adaptiver Geschwindigkeitsassistent

  • Audi pre sense front

  • Parkassistent mit Einparkhilfe plus

  • Assistenzpaket Schutz- und Warnsysteme

  • uvm.

Angebot anfragen & Probefahrt vereinbaren!

¹ Gültig bis zum 31.03.2026. Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Zzgl. Werksabholungskosten. Bonität vorausgesetzt. Fahrzeugabbildung wurde digital erzeugt und zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

 

² Dieses Angebot gilt ausschließlich für Privatkunden, wobei sich die ausgewiesene Leasingsonderzahlung in Höhe von 4.500,00 € auf den möglichen Förderbetrag bezieht, der jedoch je nach Ihren individuellen privaten Voraussetzungen variieren kann. Die Sonderzahlung ist vom Leasingnehmer zunächst in voller Höhe als Vorleistung an den Leasinggeber zu entrichten und kann nach erfolgreicher Zulassung des Fahrzeugs durch die entsprechende staatliche Stelle an den Kunden zurückerstattet werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Autohaus Peter Grampp GmbH & Co. KG keine Beratung oder Gewährleistung im Zusammenhang mit der staatlichen Förderung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge übernimmt. Die Prüfung der jeweiligen Fördervoraussetzungen sowie die vollständige Antragstellung, die Einholung der Genehmigung und die Auszahlung etwaiger Fördermittel liegen ausdrücklich und ausschließlich in der Eigenverantwortung des Kunden. Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen und der sozialen Staffelung des neuen Förderprogramms finden Sie direkt beim Bundesumweltministerium unter: https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/neues-e-auto-foerderprogramm-mit-sozialer-staffelung-zuschuesse-fuer-neuzulassungen-ab-1-januar-2026